Original-Artikel, erschienen im Januar und Februar 2007 im AOK-Magazin "Bleib gesund"

10. Januar 2007

Welcher Arzt ist günstiger?

Patienten haben das Recht, ihren Zahnarzt frei zu wählen. Im Internet ist sogar ein Preisvergleich für Zahnarzt möglich.

Unter dem Pseudonym „chris31" stellt ein Paderborner den Heil- und Kostenplan seines Zahnarztes in die Online-Auktion von www.arzt-preisvergleich.de ein. 13.933,48 Euro verlangt sein Hauszahnarzt für Kronen und herausnehmbaren Zahnersatz. Der Paderborner sucht günstigere Angebote. Und wie man es bei Ebay und Co. Gewohnt ist, entbrennt gegen Ende ein Preiskampf, bei dem die Preise aber unterboten werden: "Zahn 01" aus Dortmund bietet die Behandlung für 5.495,00 Euro an, „Super-Dent" aus Gladbeck verlangt eine Minute vor Auktionsende nur 5.388,00 Euro. Und 50 Sekunden später unterbietet „Happy Teeth" seine Kollegen mit 4.750,00 Euro.
Nun hat „chris31" die Wahl. „Happy Teeth" sitzt in Villingen-Schwenningen, denn der Paderborner hat deutschlandweit gesucht. Entscheidet er sich für das günstigste Angebot, reduziert er seinen Eigenanteil um 65 Prozent. Und spart unterm Strich 9.183,48 Euro. Aber der Preis ist nicht das alleinige Kriterium, nach dem der Patient seine Wahl treffen muss. Der Zahnarzt „Happy Teeth" hat bisher fünf positive Bewertungen von anderen Patienten erhalten. Und das Material kommt aus einem Meisterlabor in Baden-Württemberg. „Hauszahnarzt" aus Osnabrück verlangt dagegen 6.500 Euro, wurde noch von keinem Patienten bewertet und arbeitet mit einem Labor aus China zusammen. „chris31" ist nicht verpflichtet, einem der Ärzte, die unter Pseudonymen ihre Gebote abgegeben haben, den Auftrag zu erteilen. „Der Patient kann auch zu seinem vertrauten Hauszahnarzt gehen und ihm die Angebote aus dem Internet vorlegen - um bessere Karten für eine erneute Kostenverhandlungen zu haben", erklärte Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen.
Der Anbieter der virtuellen Plattform möchte die Kosten der ärztlichen Behandlung reduzieren, bei gleicher Qualität. Möglich wird das, weil Wettbewerb im Spiel ist. Für Patienten ist der Service kostenlos, die Betreiber erhalten von den Ärzten Geld, wenn tatsächlich eine Behandlung stattfindet. Mitbieten können all die Ärzte, die sich zuvor registriert haben - wenn sie in Deutschland zugelassen sind und eine eigene Praxis haben.
Das ganze Prinzip entstand als Reaktion auf die Einführung der Festzuschüsse im Januar 2005. Seitdem müssen sich die Zuschüsse der Krankenkassen nach dem zahnärztlichen Befund richten. „Der Patient entscheidet, ob er die so genannte Regelversorgung wählt, für die die Krankenkasse je nach Bonus einen Festzuschuss zahlt", weiß die Verbraucherberaterin. „Bei einer andersartigen Versorgung (zum Beispiel einer Vollkeramik- statt einer Metallbrücke) oder einer höherwertigen Versorgung, wie ein Implantat, wird es für den Patienten teurer. „Außerdem können Zahnärzte und das Labor hierbei für ihre Leistungen den erhöhten Satz abrechnen - wie bei Privatpatienten. Die Folge: Einige Patienten verzichten wegen der hohen Kosten sogar ganz auf Zahnersatz. Hubloher empfiehlt daher, zu vergleichen. „Es kommt dabei aber nicht allein auf den Preis an", betont die Verbraucherschützerin. „Die Angebote verschiedener Zahnärzte unterscheiden sich in Material und medizinischer Versorgung." Hubloher rät, die Heil- und Kostenpläne genau unter die Lupe zu nehmen und sich von der AOK beraten zu lassen. Dort kann man auch erfragen, ob man der Härtefallregelung unterliegt und einen erhöhten Zuschuss erhält. „Und man sollte mit dem Zahnarzt das Vorgehen besprechen, falls die Behandlung teurer wird als ursprünglich gedacht."
CACHED!