Einführung & Preisvergleich

Zahn-Extraktion: Kosten, Ablauf & Preisvergleich

Definition: Eine Zahnextraktion kann entweder mit Zangen und Hebeln oder in Form eines operativen Eingriffs erfolgen. Letztere Methode, einen Zahn zu ziehen, wird als Osteotomie bezeichnet.

Grundsätzlich sollte ein Zahn nur dann entfernt werden, wenn seine Erhaltung nicht möglich ist oder wenn er selbst ein Problem darstellt, das anders nicht behoben werden kann. Die Zahnentfernung selbst sollte möglichst schonend geschehen. Daher werden vor der Extraktion häufig Röntgenbilder erstellt, die dem Zahnarzt eine Beurteilung der lokalen Gegebenheiten ermöglicht.

Nach der Zahnextraktion besteht eine Lücke, die durch Zahnersatz geschlossen werden kann. Der Ersatz eines Zahnes kostet zwischen 700 € und 3000 €.

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Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Die Kosten für die Entfernung eines Zahns werden bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen.

Hier ist eine pauschale Antwort nicht möglich. Die Kosten sind abhängig vom Aufwand und der Schwierigkeit des Eingriffs.

Zunächst wird eine Betäubung vorgenommen, dann lockert der Zahnarzt den Zahn und hebelt ihn schließlich aus seinem Fach.

Mindestens 2 Tage sollte auf jedwede körperliche Anstrengung verzichtet werden.

Bei einem komplikationslosen Eingriff ist die Zahnextraktion alles in allem nach 20 Minuten vorüber. Schwierigere Eingriffe können auch deutlich länger dauern.

Zumindest 1 2 Tage sollte das Rauchen im Sinne einer guten Wundheilung unterlassen werden.

Die ersten 24 Stunden nach einer OP sollten Sie auf Alkohol verzichten.

Am besten ist kaltes bis lauwarmes, weiches, nicht-scharfes Essen.

Abhängig davon, wie viel Gewebe bei der Extraktion zerstört wurde, dauert eine Heilung ca. zwischen 2 Tage und 2 Wochen.

Der Schmerz, den die Wunde verursacht, sollte nach spätestens 1 - 2 Tagen abklingen. Wenn Sie nach der Zahn-Entfernung über mehrere Tage anhaltende starke Zahnschmerzen verspüren, konsultieren Sie in jedem Fall Ihren Zahnarzt.

Indikation

Vor einer Zahnextraktion wird der behandelnde Zahnarzt in jedem Fall genau abwägen, bevor er zur Zange greift. Im Folgenden finden sie einige mögliche Gründe, die eine Entfernung von Zähnen rechtfertigen können.

Diese möglichen Indikationen haben wir thematisch gruppiert. Wir unterscheiden zwischen entzündungsbedingten Ursachen, entwicklungsbedingten Gründen und statischen Erwägungen.

Die vorgenommene Gruppierung stellt keine klassische Unterteilung dar. Bitte beachten Sie hierbei zudem, dass die Darstellung verkürzt erfolgt und lediglich mögliche Indikationen auflistet.

Entzündungsbedingte Ursachen

Zähne, Zahnfleisch und Zahnhalteapparat können von verschiedenen Krankheiten befallen werden, die zu einem Krankheitsbild führen, dass die Entfernung von Zähnen indiziert. Neben Entzündungen, die auf kariöse Defekte von Zähnen zurückgeführt werden können (Pulpitis, apikale Parodontitis) sind dies Entzündungen des Zahnfleischs und des Zahnhalteapparats (marginale Parodontitis, Pericoronitis).

Eine marginale Parodontitis stellt eine Entzündung des Zahnhalteapparats (Parodont) dar, die sich zumeist aus einer Entzündung des Zahnfleischs (Gingivitis) heraus entwickelt. In vielen Fällen kann beim Vorliegen einer solchen Entzündung durch geeignete Therapiemaßnahmen (Parodontose-Behandlung) die Entzündung zurückgedrängt und eine Zahnextraktion vermieden werden.

Leider gibt es auch Situationen, in denen die Erhaltungswürdigkeit eines Zahns negativ zu beurteilen ist und eine Zahnentfernung als letztes Mittel angewendet wird. Dies ist meist dann der Fall, wenn verschiedene Probleme zusammen kommen.

Hier eine Auswahl:

  • Patient ist Raucher
  • Pathologische Bakterienflora
  • Fortgeschrittener Attachmentverlust
  • Eitrige Taschenabszesse liegen vor
  • Erhöhte Zahnbeweglichkeit
  • Furkationsbeteiligung

Eine Pulpitis stellt eine Entzündung des Zahnmarks (Pulpa) dar, die sich oft aus einem Karies-Befall der Zähne heraus entwickelt. In vielen Fällen kann beim Vorliegen einer solchen Entzündung durch geeignete Therapiemaßnahmen (Füllungstherapie, Wurzelbehandlung, Überkappung, Wurzelspitzenresektion) die Entzündung zurückgedrängt und eine Zahnextraktion vermieden werden.

Leider gibt es auch Situationen, in denen die Erhaltungswürdigkeit eines Zahns negativ zu beurteilen ist und eine Zahnentfernung als letztes Mittel angewendet wird. Dies ist oft dann der Fall, wenn die bei der Pulpitis angezeigten Therapiemaßnahmen nicht durchgeführt werden können oder nicht erfolgsversprechend sind.

  • Unzugängliche Wurzelkanäle
  • Schlechter Gesundheitszustand
  • Ungute Zahnprognose

Hinweis: Die schlechte Prognose ist oft ein Grund für eine Extraktion bei Gesetzlich-Versicherten, da in diesem Fall die Krankenkasse nur die Kosten für die Extraktion übernimmt.

Eine apikale Parodontitis stellt eine Entzündung des Zahnhalteapparats (Parodont) dar, die sich zumeist aus einer Entzündung des Zahnmarks (Pulpitis) heraus entwickelt.

In vielen Fällen kann beim Vorliegen einer solchen Entzündung durch geeignete Therapiemaßnahmen (Wurzelbehandlung, Wurzelspitzenresektion, Zystenentfernung, Trepanation) die Entzündung zurückgedrängt und eine Zahnextraktion vermieden werden.

Leider gibt es auch Situationen, in denen die Erhaltungswürdigkeit eines Zahns negativ zu beurteilen ist und eine Zahnentfernung als letztes Mittel angewendet wird. Dies ist oft bei aggressiven Verläufen einer apikalen Parodontitis der Fall (parodontitis apicalis acuta, parodontitis apicalis chronica cystosa).

Auswahl möglicher Extraktions-Indikationen:

  • Wurzelbehandlung schlägt nicht an
  • Starke Schädigung (Resorption) der Wurzeln
  • Bildung von Abszessen

Unter der sog. Dentitio difficilis versteht der Zahnmediziner den erschwerten Zahndurchbruch. Die Ursachen für eine Dentitio difficilis sind mannigfaltig: Neben traumatischen Störungen, können unter anderem Zysten und Tumore verantwortlich sein.

Obgleich die Wurzeln voll ausgebildet sind, ist der Zahn immer noch 

  • völlig vom Knochen bedeckt (impaktierter Zahn)
  • völlig von Schleimhaut bedeckt (retinierter Zahn)
  • teilweise von Knochen oder Schleimhaut bedeckt (teilretinierter Zahn)

Zusätzlich zu diesen "Retentionsgraden" muss zwischen Zähnen, die zwar nicht herauswachsen, sich aber an der richtigen Stelle befinden (retinierte Zähne) und solchen Zähnen unterschieden werden, die grundsätzlich falsch liegen (verlagerte Zähne).

Zähne, deren Durchbruch nicht glatt verläuft, können zu gravierenden Problemen führen und werden daher relativ häufig entfernt. Oft entzündet sich hier das Zahnfleisch um die Krone herum (Pericoronitis).

Entwicklungsbedingte Gründe

Unter entwicklungsbedingten Gründen fassen wir hier Indikationen für die Entfernung von Zähnen zusammen, die im Zusammenhang mit zusätzlichen Zähnen stehen. Dies betrifft zum einen Weisheitszähne und zum anderen das Phänomen der überzähligen Zähne.

Nachdem alle anderen Zähne bereits durchgebrochen sind, kommen im Erwachsenenalter noch die Nachzügler hinzu, Weisheitszähne (Sapientes). Dieser späte Durchbruch hat oft die Folge, dass Weisheitszähne nicht genügend Platz haben, um normal herauszuwachsen. Das ohnehin begrenzte Platzangebot ist bereits besetzt. Hinzukommt, dass selbst bei normalem Durchbruch, Weisheitszähne Zahnfehlstellungen herbeiführen können, indem sie andere Zähne seitlich verdrängen. Wenn der Gegenzahn (Antagonist) fehlt, können zudem Kieferprobleme (Okklusionprobleme) auftreten, die mannigfaltige körperliche Beschwerden auslösen können (Cranio mandibuläre Dysfunktion).

Daher müssen Weisheitszähne häufig entfernt werden.

Im Bereich des Oberkiefers zwischen den Schneidezähnen kann das Phänomen des "Mesiodens" auftreten, d. i. ein überzähliger, dritter Schneidezahn hat sich entwickelt.

Die Ursachen von überzähligen oberen Schneidezähnen (Mesiodentes) sind nicht zweifelsfrei geklärt. Unter Umständen kommt es während der Entwicklung der Zähne (Odontogenese) zur spontanen Ausbildung einer zusätzlichen Zahnanlage.

Neben den Mesiodentes können weitere zusätzliche Zahnanlagen bestehen, die den Durchbruch von Milchzähnen (Eruption) behindern. Überzählige Zähne werden i. d. R. entfernt, wenn sie entdeckt werden.

Statische Erwägungen

Unter statischen Erwägungen fassen wir Indikationen für das Ziehen von Zähnen zusammen, die mit fehlendem Halt und unzureichender Verankerung in Zusammenhang stehen. Dies sowohl was den Halt des Zahns im Kiefer anbelangt (gelockerte Zähne, frakturierte Zähne), als auch den theoretischen Halt von Zahnersatz auf demselben betreffend (prothetische Wertigkeit, tief zerstörte Zähne). Hierbei sind die statischen Erwägungen für sich genommen nicht unbedingt ausschlaggebend, jedoch stellen sie einen wichtigen Faktor bei der Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit eines Zahnes dar.

Stark gelockerte Zähne können oft schon allein mit Hilfe der Zunge bewegt werden (Lockerungsgrad III). Die Ursache einer solchen Zahnlockerung ist häufig in der Entzündung des Zahnhalteapparats (Parodontitis) zu verorten. Der durch diese Entzündung bewirkte Knochenverlust führt auf kurz oder lang zu losen Zähnen.

Neben entzündlichen Prozessen, können auch Unfälle, bei denen die Zähne in Mitleidenschaft gezogen werden, wackelnde Zähne bedingen (Zahn-Traumata). Zudem stellen andauernde Fehl- und Überbelastungen eine mögliche Ursache für die Lockerung eines Zahns dar.  Der Pfeilerzahn  einer dreigliedrigen Brücke mit zwei Feiendgliedern etwa wird häufig durch eine solche Fehlbelastung gelockert und muss entfernt werden.

In vielen Fällen können lockere Zähne durch geeignete Maßnahmen gerettet werden. Allerdings gibt es auch Situationen, in denen dies nicht möglich erscheint.

Wenn der Zahnarzt keine Chance sieht, dass der Zahn wieder fest wird (Reattachment), so wird er die Extraktion vornehmen.

Als tiefzerstörte Zähne werden solche Zähne bezeichnet, deren Defekte so gravierend sind, dass eine Versorgung mit Füllungen oder Kronen ohne erhebliche zusätzliche Maßnahmen nicht möglich ist. Beispiele solcher Defekte sind Schäden an den Wurzelwänden und Zähne, von denen lediglich ein kleiner Zahnstumpf übrig ist.

Die moderne Zahnmedizin kann durch Wurzelfüllungen, Rekonstruktionen in Adhäsivtechnik und Stiftaufbauten hier immer noch viel bewirken, allerdings gibt es Grenzen der Machbarkeit. Bei tief zerstörten Zähnen gilt es genau abzuwägen. Ein Zahn ist schnell gezogen, aber die entstehende Lücke nicht schnell versorgt.

Überlungen zur Erhaltungswürdigkeit umfassen "(...) neben der Beurteilung des endodontischen und parodontalen Zustandes auch die generelle Restaurationsfähigkeit und die Einschätzung der prothetischen Wertigkeit des Zahnes in einem vorausschauenden therapeutischen Gesamtkonzept unter Einbeziehung der Restbezahnung." (Stellungnahme der DGZMK)

Wenn der zahnmedizinische Laie von einer Zahnfraktur hört, stellt er sich i. d. R. einen breiten Spalt oder abgebrochene Zähne vor. In der Realität sind Zahnfrakturen jedoch häufig äußerst schwer zu diagnostizierende Risse.

Aufbissschmerzen können auftreten, müssen sie aber nicht. Klopfempfindlichkeit (Perkussionsempfindlichkeit) kann auftreten, muss sie aber nicht. Im Röntgenbild ist häufig nichts erkennbar und parodontale Probleme können involviert sein, müssen sie aber nicht. Zahnfrakturen tendieren jedoch dazu, größer zu werden.

Die meist unklare Symptomatik von Zahnfrakturen führt oft dazu, dass sie erst diagnostiziert werden, wenn es zu spät ist.

Brüche in Zahnwurzeln und/oder Zahnkronen stellen, je nach Umfang und Beschaffenheit der Verletzung, eine irreparable Schädigung dar, die zur Indikation Zahnextraktion führen kann: Etwa eine Längsfraktur der Wurzel oder eine Querfraktur im mittleren Drittel.

Betäubung

Eine Zahnextraktion wird in der Regel in Lokalanästhesie durchgeführt. Eine Behandlung unter Vollnarkose kann auf Wunsch des Patienten erfolgen, muss aber in der Regel privat bezahlt werden. Die Krankenkasse übernimmt eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose normalerweise nur dann, wenn das Schmerzempfinden auf andere Weise nicht ausgeschaltet werden kann. Bei diagnostizierter Zahnarzt-Angst gibt es Ausnahmeregelungen.

Ziehen von Zähnen mit Zange und Hebel

Die "normale" Variante einer Zahnentfernung stellt das Ziehen des Zahns mittels Instrumenten (Zange und Hebel) dar. Hierbei kann entweder der Zahn im Ganzen (herkömmliche Methode) oder zunächst die Krone und dann jede Wurzel für sich (intra-alveoläre Zahnentfernung) entfernt werden.

Bevor der Zahnarzt mit dem eigentlichen Werk beginnt, löst er den Zahn vom Zahnfleisch (Ligamentum circulare), damit es im Zuge der Extraktion nicht zu unnötigen Verletzungen kommt.

Hernach wird die Zange an der Stelle, wo der Zahn aus dem Zahnfleisch ragt (Schmelz-Zement-Grenze), möglichst flächig angesetzt. Jetzt bewegt der Zahnarzt die Zange gleichmäßig vor und zurück (Luxation), bis sich der Zahn lockert. Dann ändert er die Bewegungsrichtung in eine kreisförmige Bahn (Rotation) und löst den Zahn weiter aus seinem Fach.

Die tatsächliche Extraktion wird nun mit einem Hebel (Bein-Hebel) durchgeführt, jedoch nicht wie bei einem Stemmeisen, sondern eher mit einem Förderband oder Zahnrad vergleichbar: Der Zahnarzt setzt den "Hebel" horizontal an und dreht ihn um seine Längsachse, wobei die Keilstruktur des Hebels am Zahn haftet und diesen nach oben treibt.

In der herkömmlichen Variante der Zahnextraktion mit Werkzeugen wird der Zahn zunächst mit der Zange gelockert und dann mittels Hebel gezogen. Dieses Vorgehen hat den Nachteil, dass es hierbei oft zu Verletzungen am Zahnfleischrand (marginale Verletzungen) kommt.

Solche Verletzungen stellen Hindernisse für eine zeitnahe Versorgung mit Zahnersatz, insbesondere Zahnimplantaten dar.

Die als intra-alveoläre Zahnentfernung bezeichnete minimal-invasive Variante mit Zange und Hebel umgeht dieses Problem, indem nicht der Zahn im Ganzen, sondern jede Wurzel für sich gezogen wird.

Hierbei wird zunächst die Krone vom Zahn abgetrennt. Im zweiten Schritt werden die Zahnwurzeln voneinander getrennt (Lindemann-Fräse) und dann einzeln gezogen.

Operative Zahnentfernung

Eine operative Entfernung von Zähnen oder Zahnwurzeln (Osteotomie) ist dann angezeigt, wenn eine Extraktion mittels Zange und Hebel nicht möglich war (Wurzelreste) oder wenn diese im Vorhinein ausgeschlossen ist, etwa weil der zu ziehende Zahn (noch) nicht herausgewachsen ist (retinierte Zähne).

Eine operative Entfernung von Zahnwurzeln und Wurzelresten mittels Osteotomie wird nur dann durchgeführt, wenn die Entfernung mit Hebeln und Zange nicht möglich war.

Die Op

Der Zahnarzt eröffnet den Knochen und legt so die Wurzel bzw. den Wurzelrest frei. Hernach wird dieser mittels Hebel und Zange entfernt. Etwaige scharfe Knochenkanten werden geglättet. So störendes Gewebe vorgefunden wird (Granulationsgewebe), entfernt der Zahnarzt dieses miittels Ausschabung (Kürettage). Hernach wird die Wunde gespühlt. Den Abschluss einer operativen Entfernung von Wurzeln bzw. Wurzelresten bildet der Wundverschluss. Hierfür wird i. d. R. ein während der Operation vorbereiteter Muko-Periost-Lappen verwendet.

Muko-Periost-Lappen

Hierbei schneidet der Zahnarzt zunächst bis auf den Knochen und löst dann einen sog. Mukoperiostlappen ab. D. h. er löst mit einem Schabinstrument (Raspatorium) die Schleimhaut (Tunica mucosa) mitsamt der Knochenhaut (Periost), damit er später einen Lappen hat, mit dem er die Wunde verschließen kann. Der Mukoperiostlappen wird hierbei oft zusätzlich mittels Schlitzung verlängert.

Zähne, die nicht aus dem Knochen herausgewachsen sind (impaktierte Zähne) und solche, die zwar aus dem Knochen, nicht aber aus der Schleimhaut herausgwachsen sind (retinierte Zähne) können naturgegebenerweise nicht entfernt werden, ohne dass ein Zugang zu ihnen eröffnet wird.

Daher kann eine Extraktion solcher Zähne nur mittels Osteotomie, also durch eine operative Entfernung erfolgen. In vielen Fällen gilt dasselbe für Zähne, die nur teilweise herausgewachsen sind (teil-retinierte Zähne).

Vor der Operation von solchen Zähnen wird der Zahnarzt sich ein genaues Bild von dem machen, was er nicht sehen kann. D. h. einer Osteotomie geht eine gründliche Röntgendiagnostik voraus.

Gefährdete Nachbarstrukturen

Liegen die zu entfernenden Zähne nahe an kritischen Bereichen (Nerven oder Wurzeln anderer Zähne), so spricht man von gefährdeten Nachbarstrukturen. Diese werden dann i. d. R. vor der Osteotomie mittel tomographischer Diagnostik (CT, DVT) genau verortet, damit sie während der Operation nicht geschädigt werden.

Die Op wird sehr sorgsam und bedacht durchgeführt.

Komplikationen

Wie bei jeder Op kann es auch im Zuge der Extraktion von Zähnen zu Komplikationen kommen. Derlei Risiken können nie ganz augeschlossen werden. Im Folgenden listen wir einige solcher Komplikationen unter der Überschrift "Allgemeine Komplikationen" auf. Um den Rahmen nicht zu sprengen erfolgt dies stichwortartig. Ausführlicher beschäftigen wir uns mit der Eröffnung der Kieferhöhle.

Während der Zahn-Extraktion können Wurzeln und Wurzelreste ungewollt vom Zahn abbrechen. In diesem Fall müssen die Bruchstücke separat entfernt werden.

In der Regel stellt diese "nachträgliche" Entfernung kein gravierendes Problem dar. Solche Zahnteile werden dann ebenfalls mittels Zangen und Hebeln entfernt.

Beim ungewollten Abbruch der Krone vom Zahn wird anschließend wie bei der intra-alveolären Zahnentfernung vorgegangen und zunächst die Wurzeln voneinander getrennt, bevor jede für sich entfernt wird.

Manchmal ist die Enferung von Zahnfragmenten mit Hilfe der Zahngen-Technik nicht möglich, so dass eine (kurzfristige) operative Entfernung nötig wird.

Darüberhinaus können andere Frakturen entstehen (Tuberabrissfrakturen, Alveoloarrand-Infraktion etc.), die unter Umständen den Einsatz einer Verbandplatte indizieren.

Wenn Zähne entfernt werden kann es passieren, dass unintendiert die Kieferhöhle geöffnet wird (Perforation des Sinus maxillaris) und so eine Verbindung zur Mundhöhle geschaffen wird (Mund-Antrum-Verbindung). Diese Eröffnung der Kieferhöhle ist eine Komplikation bei Zahnentfernungen im Oberkiefer und tritt häufig im Zuge der Extraktion von Backenzähnen (Prämolaren) sowie Mahlzähnen und Weisheitszähnen (Molaren) auf.

Lange oder entzündete Zahnwurzeln sowie vorhandene Zysten sind mögliche Ursachen. Die Kieferhöhle ist eine sehr ernstzunehmende Komplikation, die umgehend behandelt werden muss, da es andernsfalls zu Kieferhöhleninfektionen kommen kann.

Die Feststellung einer MAV erfolgt durch Austastung mittels einer Sonde oder durch einen Nasenblasversuch.

Zum Verschluss der eröffneten Kieferhöhle wird i. d. R. ein spezieller Mukoperiostlappen verwendet (Rehrmann-Plastik. Manchmal wird ein Kollagenkelgel zur Behandlung kleinerer Defekte verwendet.

Während Blutungen durch Verletzungen der kleinsten Gefäße in der Schleimhaut (kapillare Blutungen) normalerweise keine gesonderte Komplikation darstellen, kan es im Zuge einer einer Zahnentfernung mitunter zu (starken) Blutungen kommen, gesondert behandlungsbedürftig sind und gestillt werden müssen.

Solche Blutungen resultieren aus Aderverletzungen außerhalb des Knochens (Gefäßblutungen) und Verletzungen von Adern im Knochen (Knochengefäßblutungen) und erfordern mitunter das Unterbrechen der eigentlichen Op und eine Fokussierung auf die Blutungsstillung.

Umstechen, Abbinden & Knochenbolzung

Bei starken Butungen von Gefäßen außerhalb des Knochens (Gefäßblutungen) kann die Stillung durch besondere Maßnahmen wie dem Abbinden der Ader oder durch Legen einer Z-förmigen Naht um das Blutgefäß herum erreicht werden (Umstechen).

Eine besondere Maßnahme zur Stillung einer übermäßigen Blutung von Gefäßen im Knochen (Knochengefäßblutungen) stellt die sog. Knochenbolzung dar, bei der das betreffende Gefäß mittels Meißel verbolzt wird.

Bei der Wundheilung nach Extraktionen von Backenzähnen (Prämolaren) sowie Mahlzähnen und Weisheitszähnen (Molaren) im Unterkiefer kommt es manchmal zu einer Entzündung des knöchernen Zahnfaches (Alveolitis dolorosa). Die Symptome (starke Schmerzen, Mundgeruch) treten meist 2-3 Tage nach dem Eingrif auf.

Behandelt wird die Alveolitis durch Spühlungen, ggf. in Verbindung mit antbiotischer Therapie und durch das Legen von schmerzstillende Einlagen, welche bis zum Abklingen der Entzündung merhfach gewechselt werden.

Weitere Komplikationen, die während der Op auftreten können:

  • Weichgewebsverletzungen
  • Nervenverletzungen
  • Dislokation
  • Ödeme
  • Starke Schmerzen
  • Sequesterbildung
  • Emphyseme

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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