Der Bonus der Gesetzlichen Krankenkassen

Voraussetzung dafür, einen Bonus (Extrazuschuss) zu erhalten, ist der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt.

Wer Zahnersatz  benötigt und über einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Jahren mindestens einmal im Jahr beim Zahnarzt war und wenn diese Besuche im Bonusheft dokumentiert sind, dann erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent.

Man beachte: Der Festzuschuss erhöht sich NICHT um 20 Prozentpunkte, das wären 50% + 20% = 70%, SONDERN um 20 Prozent.

Also sieht die Rechnung so aus: 50% + 20% von 50%. 
Anders geschrieben: 0,5 + 0,2 x 0,5 = 0,6 (=60%).

Der Festzuschuss erhöht sich also, wenn das Bonusheft über einen Zeitraum von fünf Jahren ordnungsgemäß geführt wurde, von 50% auf 60% der Regelversorgung.

Wird das Bonusheft zehn Jahre oder mehr richtig geführt, dann steht eine weitere 10%-Erhöhung an.

D.h. der Festzuschuss erhöht sich noch einmal von 60% auf 65% der Kosten für die Regelversorgung (0,6 + 0,1 x 0,5 = 0,65 (65%)).

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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