Definition & Preisvergleich

GOZ 0040: HKP für Kieferorthopädie

Die Definition für Z0040 lautet "Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung" und ist im Abschnitt "Allgemeine zahnärztliche Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten eines HKP für Kieferorthopädie nach GOZ 0040 variieren von 14,06 € bis 32 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z0040 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z0040: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 0040 beträgt: 250 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 0040: HKP für Kieferorthopädie" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

14,06 €32,34 €49,21 €

Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans

Nachdem der Befund erhoben wurde geht es an die Planung der Behandlung. Diese wird in einem sogenannten Heil- und Kostenplan festgehalten. Ein solcher Behandlungsplan umfasst den Befund, die Therapieplanung, das Zahnarzthonorar und die Material- und Laborkosten.

Für die Gestaltung des Plans gibt es bestimmte Regeln, die dem Patienten helfen sollen, besser zu verstehen, was und wie geplant ist.

In der Realität helfen diese Regeln oft leider nicht weiter.

Siehe auch: Kieferorthopädie, Heil- und Kostenplan

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Da Patienten den Ihnen ausgehändigten Plan selten auf Anhieb verstehen, kann es sein, dass der ausstellende Zahnarzt sich sehr viel Zeit nimmt, um diesen mit seinen Patienten zu besprechen. Der höhere Zeitaufwand ist für den Zahnarzt mit Kosten verbunden, da er in dieser Zeit ja nichts anderes machen kann. Ein solches Mehr an Aufwand wird durch einen höheren GOZ-Satz bzw. Steigerungsfaktor abgegolten. Weitere Gründe für eine erhöhte Schwierigkeit bei der Aufstellung eines Heil- und Kostenplans könnte beispielsweise der Umfang der geplanten Maßnahmen sein. Wenn Sie umgekehrt nur eine Krone benötigen und der Rest ihrer Zähne gesund ist, kann es sein, dass ihr Zahnarzt diesen im Vergleich zu anderen Behandlungen geringen Aufwand, mit dem einfachen Faktor „belohnt“.

Als Patient hat man das Recht, ein Exemplar des angefertigten Heil- und Kostenplans zu erhalten.

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

„Die Leistungen nach den Nummern 0030 und 0040 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig.“

Analog: BEMA 5

Definition: "Kieferorthopädische Behandlungsplanung".
Abschnitt: Kieferorthopädische Behandlung (KFO).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

5
ZZZZ-Keine Abkürzung9585,5 €

*Als Punktwert wurden 0,9 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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