Definition & Preisvergleich

GOZ 0070: Vitalitätsprüfung

Die Definition für Z0070 lautet "Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Allgemeine zahnärztliche Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Vitalitätsprüfung mit Vergleichstest nach GOZ 0070 variieren von 2,81 € bis 6 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z0070 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z0070: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 0070 beträgt: 50 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 0070: Vitalitätsprüfung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

2,81 €6,47 €9,84 €

Vitalitätsprüfung: Was ist das?

Der Vitalitätstest ist eine einfache Sensibilitätsprüfung der Zahnpulpa (Zahnnerv). Mit dem Pulpatest kann der Zahnarzt erkennen, ob ein Zahn noch vital (lebendig) oder bereits abgestorben ist.

Der Test kann an einem, mehreren oder an allen Zähnen mit unterschiedlichen Methoden durchgeführt werden:

  • Mithilfe elektrischer Impulse
  • Wärmetests
  • Kältespray

All diese Methoden haben das Ziel, den Zahnnerv zu reizen. Je nachdem, welche krankhaften Veränderungen am Zahn vorhanden sind, spürt der Patient den gesetzten Reiz mehr oder weniger. Ist der Nerv stark geschädigt, bleibt er ohne Reaktion. Ein Reaktionsvergleich mit anderen Zähnen kann in derselben Sitzung durchgeführt werden.

Siehe auch: Aufbau der Zähne, Wuzelbehandlung

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wenn Erschwernisse bei der Behandlung vorliegen, können diese über einen angemessenen Steigerungsfaktor berücksichtigt werden.

Ein Grund für besondere Schwierigkeiten kann der zusätzliche Aufwand aufgrund einer hohen Anzahl überprüfter Zähne sein. Da die Reizantwort des Zahnes nicht immer eindeutig ausfällt, sind teilweise verschiedene Testmethoden sowie mehrfache Tests oder Vergleichstestungen nötig. Der Zeitaufwand kann ebenfalls bei einer geschrumpften Pulpa nach einem Zahnunfall oder bei überkronten Zähnen erhöht sein: Die Kronen geben je nach verwendetem Material zu viel oder zu wenig Reiz an den Zahn weiter, sodass die Interpretation schwierig ist.

Reagiert ein Zahn nicht auf die vorgenommenen Reize und gibt auch ein Röntgenbild keinen Aufschluss, kann eine Probetrepanation (Probebohrung) notwendig sein.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Zusätzlich zur GOZ 0070 können notwendige Leistungen gesondert berechnet werden. In diesem Zusammenhang kann der Zahnarzt auch weitere Positionen der GOZ und GOÄ in Rechnung stellen, die seinen Arbeitsaufwand entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
  • GOÄ Nr. 1 (Beratung, auch mittels Fernsprecher)
  • GOÄ 5000 (Röntgen)

Analog: BEMA 8 (ViPr)

Definition: "Sensibilitätsprüfung der Zähne".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

8
ViPr66,3 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Bei einer Sensibilitätsprüfung werden Zähne auf ihre Vitalität hin überprüft. Dies geschieht oft durch Untersuchung der Wärme-bzw. Kälteempfindlichkeit oder mittels Strom.

Abrechnung: Hintergrundwissen

Eine Sensibilitätsprüfung nach BEMA 8 kann nur einmal pro Sitzung abgerechnet werden, unabhängig davon, wie viele Zähne geprüft wurden. Die eruierten Befunden müssen auf den einzelnen Zahn bezogen dokumentiert werden.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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