Definition & Preisvergleich

GOZ 3290: Kontrolle nach Eingriff

Die Definition für Z3290 lautet "Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Kontrolle nach einem zahnmedizinischen Eingriff nach GOZ 3290 variieren von 3,09 € bis 7 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3290 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z3290: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 3290 beträgt: 55 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3290: Kontrolle nach Eingriff" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

3,09 €7,11 €10,83 €

Wundkontrolle nach OP

Damit der Arzt den Zustand der Wunde nach einem chirurgischen Eingriff beurteilen kann, muss sich der Patient nach einer festgelegten Zeit wieder in der Praxis vorstellen. Dabei genügt es oft, die Wunde anzuschauen; ohne Notwendigkeit müssen keine weiteren Behandlungsmaßnahmen durchgeführt werden. Ein Beispiel ist die Sichtkontrolle der Wundverhältnisse nach dem Zahnziehen. Hier schaut der Zahnarzt, ob sich der Blutpfropf ordnungsgemäß gebildet hat, die Wundränder glatt verheilen oder die Naht sauber aussieht. Dabei wird ebenso das Befinden des Patienten erfragt: Bei bestehenden Schmerzen muss auch eine symptomlose Wunde genau untersucht und bei Bedarf behandelt werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Die Wundkontrolle kann bei manchen Patienten länger dauern als normalerweise. Gründe dafür sind beispielsweise eine erschwerte Mundöffnung bei einer Kieferklemme oder schlechte Mundzugangsmöglichkeiten bei Lippenbläschen (Herpes) oder Fettleibigkeit. Bei auftretenden Fragen des Patienten oder erkannten Wundheilungsstörungen ist oft eine besonders ausführliche Besprechung des weiteren Vorgehens notwendig. All das erfordert mehr Zeit als üblich und kann durch eine Steigerung des GOZ-Satzes in Rechnung gestellt werden. Dadurch gleicht der Arzt seine zusätzlich entstandenen Kosten wieder aus.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Ergeben sich bei der ärztlichen Kontrolle nach einem chirurgischen Eingriff behandlungsbedürftige Befunde, kann der Arzt diesen ungewöhnlichen Aufwand gesondert berechnen. Die GOZ 3290 wird unter anderem mit folgenden ergänzenden Gebührenpositionen der GOZ sowie Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet:

  • GOZ 3300 (Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff)
  • GOZ 3310 (Chirurgische Nachbehandlung infolge eines chirurgischen Eingriffs)
  • GOZ 4050 (Zahnbelagentfernung am einwurzeligen Zahn oder Implantat)
  • GOZ 4055 (Zahnbelagentfernung am mehrwurzeligen Zahn)
  • GOZ 4150 (Kontrolle und Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriffen am Zahnhalteapparat)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 3290 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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