Definition & Preisvergleich

GOZ 6250: Beseitigung des Diastemas

Die Definition für Z6250 lautet "Beseitigung des Diastemas, als selbständige Leistung" und ist im Abschnitt "Kieferorthopädische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Beseitigung des Diastemas nach GOZ 6250 variieren von 25,31 € bis 58 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z6250 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z6250: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 6250 beträgt: 450 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 6250: Beseitigung des Diastemas" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

25,31 €58,21 €88,58 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Als Diastema wird eine Lücke zwischen den beiden mittleren Schneidezähnen bezeichnet. In den meisten Fällen geht es um eine Lücke zwischen den oberen Schneidezähnen, in selteneren Fällen kann jedoch auch der Unterkiefer betroffen sein. Häufig kommt zu einem ausgeprägten Zahnspalt auch ein zu tief angesetztes Lippenbändchen hinzu, das durch die Lücke wächst und die Schließung verhindert. Der Zahnarzt spricht dann von einem „echten Diastema“. Behebt der Zahnarzt das Diastema mit kieferorthopädischen Methoden, also durch eine Änderung der Kiefer- oder Zahnstellung, kann er diese Maßnahmen unter der Ziffer GOZ 6250 abrechnen.

Bei Erwachsenen stellt das Diastema häufig vor allem ein ästhetisches Problem dar. Hier wird auf Wunsch des Patienten oft der Zahnspalt optisch durch Verblendschalen (Veneers) kaschiert. Bei Kindern hingegen kann ein ausgeprägtes Diastema eine spätere Fehlstellung der Zähne verursachen und in manchen Fällen auch zu Sprachfehlern führen. In manchen Fällen schließt sich die Zahnlücke im Wechselgebiss nach der Entfernung des Lippenbändchens von selbst. Ist das nicht der Fall, kann sich der Zahnarzt für eine kieferorthopädische Schließung der Lücke entscheiden. Für die Behandlung können festsitzende oder herausnehmbare Zahnspangen zum Einsatz kommen, die die Schneidezähne zusammenschieben.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wendet ein Zahnarzt für eine Maßnahme mehr Zeit auf als durchschnittlich üblich, wird der zusätzliche Zeitaufwand über die Anwendung eines höheren Steigerungsfaktors honoriert. Bei der Ziffer 6250 kann ein Mehraufwand zum Beispiel entstehen, wenn Kindern die Behandlung sehr umfassend erklärt werden muss oder die kleinen Patienten zur Mitarbeit motiviert werden müssen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

In manchen Fällen muss zunächst das Lippenbändchen operativ gekürzt werden, bevor die Zähne kieferorthopädisch zusammengeschoben werden können. Diese chirurgische Vorbehandlung ist nicht in der Ziffer 6250 enthalten, sondern wird separat unter GOZ 3280 abgerechnet. Zudem können auch noch andere Maßnahmen zusammen mit der Ziffer 6250 durchgeführt werden. Häufig werden neben der GOZ-Ziffer 6250 unter anderem folgende GOZ-Positionen abgerechnet:

  • GOZ 6190 (Beratendes Gespräch)
  • GOZ 6200 (Eingliederung von Hilfsmitteln)
  • GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
  • GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
  • GOZ 6230 (Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmittel)
  • GOZ 6240 (Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes)
  • GOZ 3280 (Lösen und Verlegen des Lippenbändchens)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 6250 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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