Definition & Preisvergleich

GOZ 7050: Behelf-Kontrolle bei subtraktiven Maßnahmen

Die Definition für Z7050 lautet "Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für einen Aufbissbehelf mit adjustierter Oberfläche: Subtraktive Maßnahmen nach GOZ 7050 variieren von 10,12 € bis 23 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7050 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z7050: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 7050 beträgt: 180 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7050: Behelf-Kontrolle bei subtraktiven Maßnahmen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

10,12 €23,28 €35,43 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Als Aufbissbehelf werden unterschiedliche Arten von Schienen bezeichnet, die die Zahnreihen bedecken. Ein Aufbissbehelf mit einer adjustierten Oberfläche wurde genau an den Mund des Patienten angepasst. Zu den Schienen mit adjustierter Oberfläche können zum Beispiel Relaxierungsschienen gehören, die die Zähne schützen und die Kaumuskulatur entspannen (unter anderem bei Patienten, die stark mit dem Zähnen knirschen). Auch Repositionierungsschienen zur Veränderung der Unterkieferlage oder Distraktionsschienen, die die Kiefergelenke in die korrekte Position bringen, haben in der Regel eine adjustierte Oberfläche. Eine Kontrolle eines solchen Aufbissbehelfs wird unter der Ziffer GOZ 7050 abgerechnet, wenn dabei eine sogenannte „subtraktive Maßnahme“ durchgeführt wird.

Eine subtraktive Maßnahme bedeutet, dass der Zahnarzt Material von der Schiene entfernt. Das geschieht durch Abschleifen des Aufbissbehelfs. Dadurch wird eine Feinanpassung der adjustierten Oberfläche gemacht. Während der Patient eine Schiene trägt, wird diese regelmäßig kontrolliert. Zum einen darauf, ob sie ihre Wirkung wie geplant ausübt, zum anderen darauf, ob sie noch optimal passt. Eine einfache Kontrolle ohne Bearbeitung des Aufbissbehelfs wird unter GOZ 7040 abgerechnet. Sobald der Zahnarzt bei der Kontrolle die Schiene abschleifen muss, wird stattdessen die hier beschriebene Ziffer GOZ 7050 berechnet.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ein Steigerungsfaktor von 2,4 oder höher ist angebracht, wenn die Maßnahme einen höheren Schwierigkeitsgrad hat oder einen höheren Zeitaufwand erfordert. Bei Ziffer 7050 kann ein Zusatzaufwand entstehen, wenn der Patient seinen Mund nicht ganz öffnen kann (zum Beispiel aufgrund von Schmerzen im Kiefergelenk oder einer verspannten Kaumuskulatur). In einigen Fällen lässt sich auch die Lage des Unterkiefers im Verhältnis zum Oberkiefer nur schwer bestimmen. Auch wenn der Patient stark mit den Zähnen knirscht oder verlängerte, gekippte oder sehr stark abgenutzte Zähne vorliegen, kann ein Mehraufwand entstehen, der die Anwendung eines Faktors von über 2,3 rechtfertigt.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Führt ein Zahnarzt mehrere, unabhängige Maßnahmen während der gleichen Behandlungssitzung durch, rechnet er diese auch nebeneinander ab. Zu den Ziffern, die häufig neben der GOZ-Position 7050 abgerechnet werden, gehören unter anderem:

  • GOZ 7030 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
  • GOZ 7060 (Kontrolle Aufbissbehelf, additive Maßnahmen)

Analog: BEMA K8

Definition: "Kontrollbehandlung mit Einschleifen des Aufbissbehelfs oder der Schienung (subtraktive Methode)".
Abschnitt: Kieferbruch, Kiefergelenkserkrankungen (KB).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

K8
ZZZZ-Keine Abkürzung1212,6 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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