Definition & Preisvergleich

GOZ 7100: Wiederherstellung eines Langzeitprovisoriums

Die Definition für Z7100 lautet "Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion eines eines Langzeitprovisoriums, je Krone, Spanne oder Freiendbrückenglied" und ist im Abschnitt "Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Wiederherstellung eines Langzeitprovisoriums nach GOZ 7100 variieren von 11,25 € bis 26 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z7100 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z7100: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 7100 beträgt: 200 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 7100: Wiederherstellung eines Langzeitprovisoriums" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

11,25 €25,87 €39,37 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Ein Provisorium überbrückt die Zeit, bis ein endgültiger Zahnersatz fertiggestellt ist oder bis bestimmte Behandlungen abgeschlossen sind. Von einem Langzeitprovisorium spricht man, wenn das Provisorium für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten eingesetzt wird. Unter der Ziffer 7100 rechnet der Zahnarzt das Wiederherstellen der Funktion eines solchen Langzeitprovisoriums ab. Darunter fallen zum Beispiel Reparaturen oder das erneute Befestigen eines festsitzenden Provisoriums, wenn es sich gelockert hat.

Die Ziffer 7100 kann sich auf Langzeitprovisorien wie Kronen oder Brücken beziehen. Sie umfasst die Entfernung des Provisoriums, die Wiederherstellung der Funktion und das erneute Einsetzen und Befestigen im Mund des Patienten. Es kann vorkommen, dass die Ziffer auf einer Rechnung mehrfach berechnet wird, da sie separat für jede Krone, jede Brückenspanne und jedes Brückenendglied anfällt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Benötigt der Zahnarzt für eine Leistung mehr Zeit als üblich, wird der zusätzliche Zeitaufwand über die Höhe des Steigerungsfaktors berücksichtigt. Ein Faktor zwischen 2,4 bis 3,5 ist gerechtfertigt, wenn die Arbeiten sich besonders schwierig und zeitaufwändig gestalten.

Bei der Ziffer 7100 kann ein Zusatzaufwand entstehen, wenn Zähne gekippt oder verlängert sind, oder wenn das Erstellen eines Gebissabdrucks länger dauert (das kann der Fall sein, wenn der Patient den Mund wegen Schmerzen oder Muskelverspannungen nicht ganz öffnen kann). In einigen Fällen lässt sich das Provisorium auch nur mit größerem Aufwand wieder entfernen, zum Beispiel bei Verblockungen (Verbindungen von Zähnen oder Zahngruppen durch Stege).

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Führt ein Zahnarzt im Abrechnungszeitraum mehrere unabhängige Maßnahmen durch, erscheinen Sie gemeinsam auf der Rechnung. Zusammen mit der Ziffer 7100 werden unter anderem die folgenden GOZ-Positionen häufig abgerechnet:

  • GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 7040 (Kontrolle Aufbissbehelf)
  • GOZ 7060 (Kontrolle Aufbissbehelf, additiv)
  • GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung)
  • GOZ 7080 (Versorgung mit festsitzendem laborgefertigtem Provisorium)
  • GOZ 7090 (Versorgung mit laborgefertigtem Provisorium)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Wiedereingliederung desselben festsitzenden laborgefertigten Provisoriums nach den Nummern 7080 oder 7090, gegebenenfalls auch mehrmals, einschließlich Entfernung ist mit den Gebühren nach den Nummern 7080 bis 7100 abgegolten."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 7100 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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