Definition & Preisvergleich

GOZ 9050: Auswechseln von Aufbauelementen

Die Definition für Z9050 lautet "Entfernen und Wiedereinsetzen sowie Auswechseln eines oder mehrerer Aufbauelemente bei einem zweiphasigen Implantatsystem während der rekonstruktiven Phase" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für das Auswechseln von Aufbauelementen bei Implantaten nach GOZ 9050 variieren von 17,6 € bis 40 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9050 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z9050: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9050 beträgt: 313 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9050: Auswechseln von Aufbauelementen" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

17,6 €40,49 €61,61 €

Was macht der Zahnarzt gemäß dieser Ziffer?

Bei Zahnimplantaten handelt es sich häufig um sogenannte zweiphasige Implantate. Sie bestehen aus einem Implantatstift, der in den Knochen eingebracht wird, und einem Aufbau. Dieser Aufbau wird auch Abutment genannt und ragt über den Zahnfleischrand hinaus. Der Vorteil an zweiphasigen Implantaten ist die höhere Flexibilität, denn verschiedene Aufbauelemente können schnell und einfach gewechselt werden. So lassen sich auch nach dem Einheilen noch kleine Korrekturen bei der Richtung und Lage vornehmen, um den Zahnersatz ideal platzieren zu können. Das Implantat selbst lässt nämlich keinerlei Spielraum zu, da es fest mit dem Kieferknochen verwachsen ist. Im Verlauf der Versorgung mit Zahnersatz müssen Aufbauelemente manchmal entfernt und wieder neu eingesetzt, oder gegen andere Aufbauten ausgetauscht werden. Dies rechnet der Zahnarzt unter der Ziffer GOZ 9050 ab.

Ein Grund für das Herausnehmen, Neueinsetzen oder Austauschen von Aufbauelementen kann zum Beispiel die Anpassung eines Zahnersatzes (Prothese, Krone oder Brücke) sein. Dabei können verschiedene Aufbauelemente helfen. Ein Beispiel sind Abformpfosten. Diese werden auf das Implantat geschraubt und dienen als Hilfe, um die exakte Stellung und den Winkel des Implantats zu ermitteln und in ein Modell zu übertragen. Der Zahnersatz wird dann so gefertigt, dass er genau auf die Implantate passt.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Benötigt ein Zahnarzt mehr Zeit- und Arbeitsaufwand für eine Tätigkeit, kann er einen erhöhten Steigerungsfaktor zwischen 2,4 und 3,5 abrechnen. Im Falle der Ziffer 9050 kann ein zusätzlicher Aufwand zum Beispiel dann anfallen, wenn mehr als drei Wechsel eines Aufbauelements vorgenommen wurden oder wenn Medikamente in den Implantathohlraum appliziert werden. Auch wenn sich bei der Abformung (der exakten Bestimmung der Stellung der Implantate) ein besonderer Aufwand ergibt, rechtfertigt dies einen erhöhten Steigerungsfaktor.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Wenn der Zahnarzt die Aufbauelemente eines Implantat herausnimmt oder austauscht, können während der gleichen Behandlung manchmal auch andere Maßnahmen durchgeführt, zum Beispiel Abformungen des Kiefers (Erstellung eines Zahnabdrucks). Solche Leistungen, die nicht in GOZ 9050 enthalten sind, können separat abgerechnet werden. Häufig gemeinsam mit GOZ 9050 werden zum Beispiel folgende Positionen berechnet:

  • GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
  • GOZ 5180 (Abformung des Oberkiefers mit individuellem Löffel)
  • GOZ 5190 (Abformung des Unterkiefers mit individuellem Löffel)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Entfernung eines abgebrochenen Aufbauelementes)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Leistung nach der Nummer 9050 ist nicht neben den Leistungen nach den Nummern 9010 und 9040 berechnungsfähig. Die Leistung nach der Nummer 9050 ist je Implantat höchstens dreimal und höchstens einmal je Sitzung berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9050 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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