Definition & Intro

Erhebung des PSI-Code (BEMA 04)

Definition: PSI-Code ist die Abkürzung für Parodontaler Screening Index. Die Erhebung des PSI-Codes bedeutet, dass der Zahnarzt den Gesundheitszustand des Zahnhalteapparates (Parodont) untersucht, um etwaige Erkrankungen desselben frühzeitig zu erkennen.

Hierbei gilt: Je tiefer die Tasche, je anfälliger zu bluten und je rauer die Zahnoberfläche, umso höher der PSI-Code – und um schlechter der Zustand des Zahnhalteapparats.

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Kosten, Gebühren und Abrechnung

Als Leistung der Gesetzlichen Krankenkassen

Die Erhebung des PSI-Codes stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet. 

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar/Kosten 2017*

04 (Vgl. GOZ 4005) Keine 10 10,46 €

*Als Punktwert wurden 1,0462 Euro zugrunde gelegt.

BEMA 04 Abrechnung

Eine Erhebung des Parodontaler Screening Index gemäß BEMA 04 kann einmal in zwei Jahren abgerechnet werden, d.i. wenn der PSI-Code im Laufenden Quartal erhoben wurde, dann müssen nicht die Tage gezählt werden, sondern eine erneute Erhebung ist im achten darauffolgenden Quartal erneut abrechenbar. Eine häufigere Erhebung muss ggf. als Privatleistung vereinbart und über die Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet werden.

Erhebung des PSI-Code als Privatleistung nach GOZ

Da die Erhebung des PSI-Codes weder in der GOZ, noch in der GOÄ aufgeführt wird, muss sie als etwaige Privat-Leistung analog berechnet werden, d.h. es wird eine vom Schwierigkeitsgrad und Aufwand her analoge Leistung gesucht und für die Abrechnung herangezogen: Die Gleichwertigkeit, nicht die Gleichartigkeit der herangezogenen Leistung ist hier wesentlich.

Die Verwendung einer anderen Position als Analogleistung muss in der Rechnung an den Patienten durch den Vermerk "entsprechend" kenntlich gemacht und der eigentliche Inhalt der Leistung beschrieben werden.

Einteilung des Gebisses in Sextanten

Das Gebiss wird abweichend vom Zahnschema, das im HKP verwendet wird, in Sextanten unterteilt (S1 -S6), wobei jeweils die Schneide- und Eckzähne einer Kieferregion, die rechten Molaren und Prämolaren sowie die linken Molaren und Prämolaren einen Sextant bilden.

Sextant-Nr.

 FDI-Zahnschema

S1 18 - 14
S2 13 - 23
S3 24 - 28
S4 48 - 44
S5 33 - 33
S6 34 - 38

Ein PSI-Code für jede Region

Mittels einer speziellen Sonde (WHO-Sonde) werden Details über den aktuellen Zustand des Parodonts erhoben. Hierbei gilt ein besonderes Augenmerk der Tiefe der Zahnfleischtaschen. Sondierungstiefen von 3,5 mm und 5,5 mm bilden jeweils die Grenzwerte, anhand derer eine erste Einordnung entsprechend des PSI-Code vorgenommen wird.

Hinzukommt die Eruierung der Blutungsneigung des Zahnfleischs und die Beurteilung von ergänzenden Faktoren. Zu den ergänzende Faktoren zählt sowohl das Vorhanden sein von weichen und harten Zahnbelägen (Zahnbelag, Zahnstein) als auch der Nachweis von defekten Prothesenrändern.

Jeder Zahn wird bis zu 6 Mal sondiert und das schlechteste Ergebnis pro Sextant als Ergebnis für den gesamten Sextant festgehalten.

PSI-Code

Sondierungstiefe

Blutungsneigung

Ergänzende Faktoren

0 Kleiner 3,5 mm Nicht vorhanden Nicht vorhanden
1 Kleiner 3,5 mm Vorhanden Nicht vorhanden
2 Kleiner 3,5 mm Nicht definiert Vorhanden
3 Ab 3,5 mm bis kleiner 5,5 mm 
4 Größer 5,5 mm 

Ergebnisse und weiteres Vorgehen

Nur Code 0

Werden in allen Sextanten nur Ergebnisse in Form von Code 0 festgestellt, sind keine weiteren Schritte erforderlich.

Mindestens einmal Code 1 (aber nicht Code 2, Code 3 oder Code 4)

Dieser Befund ist für sich genommen nicht dramatisch. Allerdings muss der Verlauf kontrolliert werden. Eine Mundhygieneanleitung bietet sich an.

Mindestens einmal Code 2 (aber nicht Code 3 oder Code 4)

Wird in mindestens einem Sextanten der Code 2 festgestellt, so ist dies ein Anzeichen für eine Vorstufe zur Parodontitis. Eine Zahnfleischentzündung (Gingivitis) liegt vor.

Eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) inkl. Mundhygieneanleitung sowie eine ständige Kontrolle des Verlaufs sind angezeigt.

Wurden bei der Erhebung des PSI-Codes defekte Prothesenränder festgestellt, so müssen diese beseitigt werden.

Mindestens einmal Code 3 (aber nicht Code 4)

Wenn mindestens einmal ein Code 3 vorgefunden wird, gibt es einen Verdacht auf Parodontitis. Dieser Verdacht muss nun durch die Erhebung eines ausführlichen Parodontalbefundes abgeklärt werden. Je nach weiteren Ergebnissen werden eine Professionelle Zahnreinigung inkl. Mundhygieneanleitung sowie die fortlaufende Kontrolle ausreichen oder es muss eine systematische Parodontitistherapie erfolgen.

Mindestens einmal Code 4

Das Vorliegen von mindestens einem Code 4 deutet auf eine schwere Parodontitis hin. Die Erhebung eines ausführlichen Parodontalbefundes ist unerlässlich. Neben einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) inkl. Mundhygieneanleitung muss eine systematische Parodontitistherapie erfolgen.

Gesundheitsinformationen: Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes bzw. Zahnarztes ein.

Abrechnungsinformationen: Informationen, die sich auf die zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen,wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind  lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

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