Definition & Preisvergleich

GOZ 2060: Einflächige Kompositfüllung

Die Definition für Z2060 lautet "Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik (Konditionieren), einflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren, ggf. einschließlich Verwendung von Inserts" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine einflächige Kompositfüllung nach GOZ 2060 variieren von 29,64 € bis 68 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2060 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2060: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2060 beträgt: 527 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2060: Einflächige Kompositfüllung" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

29,64 €68,17 €103,74 €

Präparieren und Restauration mit Komposit

Durch Anhaftung und Vermehrung von Säure ausscheidenden Bakterien auf der Zahnoberfläche entsteht ein Loch im Zahn (Karies).

Häufig betrifft dieser Defekt zuerst die Kauflächen der Backenzähne, da durch die feinen Furchen (Fissuren) schnell Keime in die Tiefe des Zahns gelangen; in diesem Fall genügt dann eine einflächige Füllung.

Zuvor entfernt der Zahnarzt das zerstörte Zahnhartgewebe mithilfe geeigneter Instrumente. Das Füllmaterial Komposit haftet gut an der Zahnsubstanz, da es nach dem Anätzen der Zahnoberfläche schichtweise aufgetragen und mit speziellem Blaulicht gehärtet wird (Schmelzklebetechnik).

Möglich ist außerdem die Kombination mit vorgefertigten Inlays (Insert-Systemen). Nach der Aushärtung erfolgt das Glätten der Füllung sowie die Kontrolle und Korrektur der Bisskontakte.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ist die Behandlung besonders zeitintensiv, kann das der Zahnarzt über einen angemessenen Vergütungssatz berücksichtigen. Ein Grund für besondere Schwierigkeiten kann der hohe zeitliche Aufwand sein, wenn die Füllungsoberfläche beispielsweise im Frontzahnbereich sehr natürlich gestaltet werden soll. Ein weiterer Grund kann die Verwendung eines chemomechanischen Spezialgels sein, um die Karies schonend zu entfernen. Dieser Vorgang dauert allerdings deutlich länger als beim Bohren. Diesen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergüten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach dem tatsächlich erforderlichen Arbeitsaufwand kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2060 weitere geeignete Positionen der GOZ in Rechnung stellen, die seine ungewöhnlichen Zusatzleistungen entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2130 (Füllungspolitur in gesonderter Sitzung, auch an weiteren Zähnen)
  • GOZ 2330 (Maßnahmen zum Erhalt des Zahnnervs bei tiefer Zahnzerstörung)
  • GOZ 2340 (Maßnahmen zum Erhalt des freiliegenden Zahnnervs)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Einschleifen durch Entfernung von Störkontakten)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Spezielle Diagnostik von Zahndefekten mit Kariesdetektor oder Laserfluoreszenz)

Analog: BEMA 13-e

Definition: "Einflächige Kompositfüllung im Seitenzahnbereich".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

13-e
ZZZZ-Keine Abkürzung5254,6 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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