Definition & Preisvergleich

GOZ 2340: Freiliegende Pulpa

Die Definition für Z2340 lautet "Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der der Behandlung eines freiliegenden Zahnnervs nach GOZ 2340 variieren von 11,25 € bis 26 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2340 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

MediKompassDE ist eines der größten Preisvergleich-Portale für Zahnbehandlungen: Patienten erhalten kostenlos eine zweite Zahnarztmeinung und Zahnärzte gewinnen über uns neue Patienten.

Infos für Patienten Infos für Zahnärzte

Z2340: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2340 beträgt: 200 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2340: Freiliegende Pulpa" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

11,25 €25,87 €39,37 €

Direkte Überkappung der freiliegenden vitalen Pulpa

Um eine bereits eröffnete Pulpa lebendig (vital) zu erhalten, wird eine direkte Überkappung durchgeführt.

Die Pulpa ist ein weiches, gefäß- und nervenreiches Gewebe im Inneren des Zahns. Die Pulpahöhle kann nach einem Unfall oder der Entfernung einer tiefen Karies (Zahnfäule) offen sein; es befindet sich kein Dentin (Zahnbein) mehr zwischen dem Boden des Lochs und dem Nerv.

Zunächst untersucht der Zahnarzt, ob der Zahnnerv noch vital ist und ob Bakterien schon bis in die Pulpa eingedrungen sind. Wenn der Zahn erhalten werden kann, entfernt der Zahnarzt die kranke Zahnsubstanz und damit die Bakterien mit verschiedenen Bohrern.

Anschließend wird die Pulpa wird punktförmig eröffnet. Danach wird wird Calciumhydoxid direkt auf das Zahnmark gespritzt und die Pulpa damit bedeckt. Nun wird dieser "Calciumhydoxid-Verband" mittels eines Zahnzements (z.B. Glasionomerzement) fixiert. Das Ziel einer direkten Überkappung ist die Anregung zur Bildung neuer Zahnhartsubstanz (Bridging).

Darauf kommt eine provisorische oder eine endgültige bakteriendichte Füllung, um ein erneutes Eindringen von Keimen zu verhindern.

Voraussetzung für das Gelingen der Maßnahmen ist ein keimarmes Arbeiten. Das Anlegen eines Gummituchs (Kofferdam) schützt den geöffneten Zahn vor Bakterien aus dem Speichel.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Es ist möglich, dass der Zahnarzt länger als üblich für die direkte Abdeckung benötigt. Da im Pulpagewebe viele Blutgefäße liegen, kann es zu Blutungen kommen, die vor einer weiteren Behandlung erst gestillt werden müssen. Auch für ein besonders großes und tiefes Loch im Zahn braucht der Zahnarzt mehr Zeit zum Ausbohren als im Normalfall. Dazu kommen eventuell chemische Substanzen oder Handinstrumente, um die Karies zu entfernen. Dieser Mehraufwand kann durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes abgegolten werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach den tatsächlich durchgeführten Maßnahmen berechnet der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2340 ergänzende Positionen, um den ungewöhnlichen Aufwand entsprechend zu honorieren. In diesem Zusammenhang kann er auch Positionen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) nutzen, die seine Leistung umfassend beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung eines Zahnes)
  • GOZ 0080 (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 0110 (Operation mit Mikroskop)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2020 (Provisorischer Zahnverschluss)
  • GOZ 2050 (Bearbeitung eines Zahns, anschließende plastische Füllung, einflächig)
  • GOZ 2060 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, einflächig)
  • GOZ 2070 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, zweiflächig)
  • GOZ 2080 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, zweiflächig)
  • GOZ 2090 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen)
  • GOZ 2100 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, dreiflächig)
  • GOZ 2110 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, mehr als dreiflächig)
  • GOZ 2120 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, mehr als dreiflächig)
  • GOZ 2150 (Einflächiges Inlay)
  • GOZ 2160 (Zweiflächiges Inlay)
  • GOZ 2170 (Mehr als dreiflächiges Inlay)
  • GOZ 2180 (Plastischer Aufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
  • GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Spezielle Diagnostik von Zahndefekten mit Kariesdetektor oder Laserfluoreszenz)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analog: BEMA 26 (P)

Definition: "Direkte Überkappung, je Zahn".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

26
P66,3 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Gemäß BEMA 26 (P) wird die Pulpa punktförmig eröffnet. Anschließend wird Calciumhydroxid direkt auf das Zahnmark gespritzt und die Pulpa damit bedeckt. Anschließend wird dieser "Calciumhydroxid-Verband" mittels eines Zahnzements (z.B. Glasionomerzement) fixiert. Das Ziel einer direkten Überkappung ist die Anregung zur Bildung neuer Zahnhartsubstanz (Bridging).

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

CACHED!