Definition & Preisvergleich

GOZ 2380: Milchzahnpulpa-Amputation

Die Definition für Z2380 lautet "Amputation und endgültige Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Entfernung der Pulpa (Milchzahn) nach GOZ 2380 variieren von 9 € bis 21 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2380 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2380: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2380 beträgt: 160 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2380: Milchzahnpulpa-Amputation" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

9 €20,7 €31,5 €

Amputation und Versorgung der avitalen Milchzahnpulpa

Ebenso wie beim bleibenden Zahn kann auch beim Milchzahn die Entfernung des Zahnmarks (Pulpa) in der Zahnkrone notwendig sein. Das Ziel der Therapie ist es, die Ausbreitung der Entzündung auf das Gewebe der Zahnwurzel zu verhindern.

Entzündungen der Pulpa (umgangssprachlich ’Zahnnerv’) können durch das Eindringen von Bakterien bei einer Karieserkrankung des Zahns (Zahnfäule) oder nach einem Zahnunfall entstehen.

Das weiche, gefäß- und nervenreiche Zahngewebe wird mithilfe von Bohrern im Kronenbereich entfernt. Anschließend wird die freigelegte Wurzelpulpa am Wurzelkanaleingang mit einem antibakteriellen Medikament, zum Beispiel Kalziumhydroxid, abgedeckt (direkte Überkappung).

Darauf setzt der Zahnarzt eine bakteriendichte Füllung oder eine vorgefertigte Krone.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wenn Kinder und Jugendliche noch keine Einsicht in eine notwendige Behandlung zeigen, sind oft ausführliche, lange dauernde Erklärungen oder bildliche Demonstrationen des Ablaufs nötig. Die Entfernung des kranken Zahngewebes dauert dann insgesamt länger als bei unkomplizierten kleinen Patienten. Auch ein sehr großes Loch im Zahn oder das Vorhandensein mehrerer Wurzelkanäle benötigt mehr Zeit als bei einem Milchzahn normalerweise üblich. Dieser zeitliche Mehraufwand kann durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes abgegolten werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Häufige Kombinationen

Je nachdem, wie schwierig die Behandlungsmaßnahmen waren, berechnet der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2380 weitere Positionen, um seinen ungewöhnlichen Aufwand entsprechend zu honorieren. Ergänzend können auch Positionen aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angewendet werden, um die Leistungen umfassend zu beschreiben. Unter anderem wird mit folgenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 2050 (Bearbeitung eines Zahns, anschließende plastische Füllung, einflächig)
  • GOZ 2060 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, einflächig)
  • GOZ 2070 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, zweiflächig)
  • GOZ 2080 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, zweiflächig)
  • GOZ 2090 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, dreiflächig)
  • GOZ 2100 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, dreiflächig)
  • GOZ 2110 (Bearbeitung eines Zahns mit Ausformungshilfen, anschließende plastische Füllung, mehr als dreiflächig)
  • GOZ 2120 (Bearbeitung eines Zahns mit anschließender Kompositfüllung und Politur, mehr als dreiflächig)
  • GOZ 2197 (Befestigung der Füllung mittels Haftvermittler)
  • GOZ 2250 (Vorgefertigte Krone für Kinder und Jugendliche)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Abtötende Maßnahmen am Zahnmark mit speziellen Präparaten)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 2380 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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