Definition & Preisvergleich

GOZ 3190: Zystektomie mit anderer OP

Die Definition für Z3190 lautet "Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Zystektomie mit anderer OP nach GOZ 3190 variieren von 15,19 € bis 35 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3190 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z3190: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 3190 beträgt: 270 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3190: Zystektomie mit anderer OP" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

15,19 €34,93 €53,15 €

Zystenentfernung mit Knochenschnitt/Wurzelspitzenentfernung

Eine Zyste ist ein mit Flüssigkeit gefüllter Hohlraum, der sich in fast jedem Gewebe bilden kann. Ist der Ausgangspunkt ein Zahn, handelt es sich um eine odontogene Zyste.

Die Ursache kann eine Entzündung sein oder eine Entwicklungsstörung des Zahns. Die meist gutartigen Gebilde sind schmerzlos, solange sie nicht infiziert sind. Sie müssen jedoch entfernt werden, weil sie gesundes Gewebe verdrängen oder Zahnfehlstellungen verursachen können.

Da eine Zyste häufig an der Wurzelspitze vorkommt (radikuläre Zyste), wird sie bei einer Entfernung der Wurzelspitze (Wurzelspitzenresektion) mit herausoperiert.

Geht die Zyste von einem verlagerten Zahn aus, wird eine Knocheneröffnung (Osteotomie) durchgeführt. Entstehen dadurch größere Hohlräume, füllt der Kieferchirurg diese mit Knochenersatzmaterialien oder körpereigenem Knochen aus dem Operationsgebiet auf.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Die Entfernung einer Zyste im Kieferbereich kann sich im Einzelfall schwieriger gestalten als üblich. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der Patient unter Kreislaufproblemen leidet und sich die Operation durch stabilisierende Maßnahmen verzögert.

Problematisch ist eine Operation ebenso beim Vorliegen von Wundheilungsstörungen, wie sie bei Diabetespatienten oder durch die Einnahme von Osteoporosemedikamenten vorkommen können. Auch eine besonders große Zyste, die schon in benachbarte Gewebe hineingewachsen ist, bedeutet einen größeren zeitlichen und materiellen Aufwand für den Arzt als im Normalfall.

Diesen Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Steigerung des GOZ-Satzes erstatten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Je nach dem tatsächlichen Umfang der notwendigen Arbeitsschritte sowie aufgetretener Komplikationen werden zusätzlich zur GOZ 3190 weitere GOZ-Positionen sowie Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Abrechnung genutzt. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
  • GOZ 0110 (Anwendung OP-Mikroskop)
  • GOZ 3030 (Einfache Entfernung eines Zahns oder eines Implantats durch Knochenschnitt)
  • GOZ 3040 (Komplizierte Entfernung eines Zahns durch Knochenschnitt)
  • GOZ 3045 (Sehr komplizierte Entfernung eines Zahns durch umfangreichen Knochenschnitt)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
  • GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
  • GOZ 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)
  • GOZ 3110 (Entfernung der Wurzelspitze am Frontzahn)
  • GOZ 3120 (Entfernung der Wurzelspitze am Seitenzahn)
  • GOZ 4110 (Auffüllen eines Knochendefekts)
  • GOZ 9090 (Knochengewinnung aus dem Operationsgebiet zum Auffüllen kleinerer Knochendefekte)
  • GOZ 9140 (Knochenentnahme aus getrenntem Operationsgebiet)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Auffüllen des Knochendefektes mit Knochenersatzmaterial)
  • GOÄ 2700 (Eingliedern einer Verbandplatte)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Das Auskratzen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten in Verbindung mit Extraktionen, Osteotomien oder Wurzelspitzenresektionen kann nicht nach den Nummern 3190 bis 3200 sowie 3310 berechnet werden."

Analog: BEMA 56-c (Zy3)

Definition: "Operation einer Zyste durch Zystektomie i.V.m. mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

56-c
Zy34850,4 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Neben BEMA 56 c (Zy3) abrechenbare Positionen

Stellt die Entfernung einer Zyste keine eigenständige Leistung dar, sondern wird der Eingriff im Zusammenhang mit einer anderen Operation durchgeführt, etwa der Entfernung eines Zahns durch Osteotomie (BEMA 47 a, Ost1) oder einer Wurzelspitzenresektion (BEMA 54 a - c), dann zieht der Zahnarzt für die Abrechnung der Entfernung der Kieferzyste BEMA 56 c heran.

Kommt es während des Eingriffs zu einer sehr heftigen Blutung, die eine zeitintensive Behandlung erfordert, so kann das Stillen der Blutung, abhängig von den eingesetzten Verfahren, nach BEMA 36 (Nbl1) oder BEMA 37 (Nbl2) abgerechnet werden. Wird im Zuge der Zystektomie die Kieferhöhle eröffnet, so ist das Schließen der Wunde gemäß BEMA 51 b (Pla0) abrechnungsfähig.

Sollte die Operation den Einsatz einer Verbandplatte indizieren, etwa um das Anwachsen der Gaumenschleimhaut zu begünstigen, so kann diese Leistung als Kassenleistung gemäß BEMA 84 a abgerechnet werden. Material- und Laborkosten sind hierbei gesondert abrechnungsfähig.

Zystostomie in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion: BEMA 56-d

Definition: "Operation einer Zyste durch orale Zystostomie i. V. m. einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion".

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar 2017*

56 d Zy4 48 50,4 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Neben BEMA 56 d (Zy4) abrechenbare Positionen

Stellt die Behandlung der Zyste mittels Zystostomie keine eigenständige Leistung dar, sondern wird der Eingriff im Zusammenhang mit einer anderen Operation durchgeführt, etwa der Entfernung eines Zahns durch Osteotomie (BEMA 47 a, Ost1) oder einer Wurzelspitzenresektion (BEMA 54 a - c), dann zieht der Zahnarzt für die Abrechnung der Entfernung der Kieferzyste BEMA 56 d heran.

Kommt es während des Eingriffs zu einer sehr heftigen Blutung, die eine zeitintensive Behandlung erfordert, so kann das Stillen der Blutung, abhängig von den eingesetzten Verfahren, nach BEMA 36 (Nbl1) oder BEMA 37 (Nbl2) abgerechnet werden. Wird im Zuge der Zystostomie die Kieferhöhle eröffnet, so ist das Schließen der Wunde gemäß BEMA 51 b (Pla0) abrechnungsfähig.

Sollte die Operation den Einsatz eines Obturators erfordern, so kann diese Leistung als Kassenleistung gemäß BEMA 84 a abgerechnet werden. Material- und Laborkosten sind hierbei gesondert abrechnungsfähig.

BEMA analog - Alveolotomie XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX YYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYYY

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

Die Glättung des Alveolarfortsatzes stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet. 

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar/Kosten 2017*

62 (GOZ: Analogleistung) Alv 36 37,66 €

*Als Punktwert wurden 1,0462 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Unter dem Begriff "Alveolotomie" wird in der Zahnmedizin die Glättung des Alveolarfortsatzes, also desjenigen Bereichs des Kieferknochens, in dem die Zahnfächer sitzen, verstanden. Erfolgt eine solche Operation im Zusammenhang mit dem Ziehen eines Zahns, dann rechnet der Zahnarzt diesen Eingriff als Kassenleistung gemäß BEMA 62 ab. Eine Glättung des Alveolarfortsatzes als rein präprothetische Maßnahme (zur Verbesserung des Prothesenlagers) wird hingegen nach BEMA 58 (KnR) abgerechnet; die Glättung von Knochen im Zuge der Wundrevision nach BEMA 46 (XN).

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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