Definition & Preisvergleich

GOZ 8060: Voll adjustierbarer Artikulator

Die Definition für Z8060 lautet "Registrieren von Unterkieferbewegungen zur Einstellung voll adjustierbarer Artikulatoren und Einstellung nach den gemessenen Werten, je Sitzung" und ist im Abschnitt "Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten eines voll-adjustierbareren Artikulators nach GOZ 8060 variieren von 42,18 € bis 97 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z8060 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z8060: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 8060 beträgt: 750 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 8060: Voll adjustierbarer Artikulator" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

42,18 €97,02 €147,64 €

Registrieren von Unterkieferbewegungen

Wenn Zahnersatz, Schienen oder Prothesen angefertigt werden sollen, oder wenn die Bewegung des Kiefers genauer untersucht werden soll, um Fehlfunktionen zu diagnostizieren, kann der Zahnarzt ein Simulationsmodell verwenden. Dieses wird Artikulator genannt. Dabei handelt es sich um ein Gerät, in das ein Modell das Ober- und des Unterkiefers des Patienten montiert werden. Damit die Kieferbewegungen des Patienten in diesem Artikulator ganz exakt nachgeahmt werden können, müssen sie zunächst aufgezeichnet und dann auf den Artikulator übertragen werden.

GOZ 8060 umfasst die Registrierung der Kieferbewegungen des Patienten und die Übertragung der Bewegungen in den Artikulator. Bei einfachen Kiefersituationen kann ein sogenannter halbindividueller Artikulator (GOZ 8050) eingesetzt werden, bei dem bestimmte Teile schon voreingestellt sind. GOZ 8060 beschreibt die Verwendung eines voll adjustierbaren Artikulators. Hier können alle Bereiche individuell eingestellt werden. Der Patient bewegt den Unterkiefer seitlich, vorwärts und rückwärts so weit es geht. Der Zahnarzt zeichnet dabei die Bewegung und bestimmte zusätzliche Werte auf, mit denen der Artikulator eingestellt wird. Mit diesem exakten Modell können nun die Funktion der Kiefergelenke, Kaubewegungen und die Okklusion (Zusammenpassen der Zähne von Ober- und Unterkiefer aufeinander) simuliert werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Ist ein größerer Zeit- und Arbeitsaufwand für eine Leistung notwendig, kann der Zahnarzt diesen zusätzlichen Zeitbedarf über einen erhöhten Steigerungsfaktor abrechnen. Die Ermittlung der Unterkieferbewegungen dauert manchmal länger oder muss mehrfach durchgeführt werden, zum Beispiel wenn der Patient Schmerzen oder Blockaden im Kiefergelenk hat oder andere anatomische Besonderheiten vorliegen. Auch wenn die Zahnreihen im Frontbereich nicht gut aufeinander passen (der Zahnarzt spricht hier von einer fehlenden Frontzahnführung) oder wenn der Patient verwirrt (vielleicht dement) oder sehr aufgeregt ist, kann die Behandlung länger dauern, was durch einen höheren Steigerungsfaktor honoriert wird.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

GOZ 8060 umfasst die Messung und Aufzeichnung (Registrierung) der Unterkieferbewegungen und die Übertragung in den Artikulator. Die Labor- und Materialkosten, die für den Artikulator anfallen können, werden zusätzlich berechnet. Auch wenn eine Bissschablone (Wachsbiss) benötigt wird, wird diese separat berechnet. Die folgenden Positionen werden häufig zusammen mit der Nummer 8060 abgerechnet:

  • GOZ 8000 ff (Funktionsanalytische-/funktionstherapeutische Leistungen; FAL/FTL)
  • GOZ 7000 ff (Aufbissbehelf, Langzeitprovisorien)
  • GOZ 5000 ff (Prothesen)
  • GOZ 2150 (Einflächiges Inlay)
  • GOZ 2160 (Zweiflächiges Inlay)
  • GOZ 2170 (Inlay, mehr als dreiflächig)
  • 2200 (Krone in Tangentialpräparation )
  • GOZ 6000 ff (Kieferorthopädische Leistungen)

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Neben den Leistungen nach den Nummern 8050 bis 8065 sind Material- und Laborkosten für die Einstellung des (halb) individuellen Artikulators nach den gemessenen Werten gesondert berechnungsfähig."

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 8060 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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