Definition & Preisvergleich

GOZ 9010: Implantatinsertion

Die Definition für Z9010 lautet "Implantatinsertion, je Implantat Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat, Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität (z. B. Tiefenlehre), ggf. einschließlich Knochenkondensation, Knochenglättung im Bereich des Implantates, Einbringen eines enossalen Implantates einschließlich Verschlussschraube und ggf. Einbringen von Aufbauelementen bei offener Einheilung sowie Wundverschluss" und ist im Abschnitt "Implantologische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für das Präparieren einer Kavität für Implantate nach GOZ 9010 variieren von 86,89 € bis 200 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z9010 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z9010: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 9010 beträgt: 1545 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 9010: Implantatinsertion" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

86,89 €199,86 €304,13 €

Schaffung eines Implantatbetts und Insertion

Unter der GOZ-Ziffer 9010 rechnet der Zahnarzt die Implantation ab. Dazu gehören mehrere Schritte, die nötig sind, um ein Implantat chirurgisch in den Kiefer einzusetzen. Zunächst wird ein sogenanntes Implantatbett geschaffen. Das heißt, dass der Zahnarzt an der entsprechenden Stelle des Kieferknochens ein Loch bohrt, in das das Implantat eingesetzt werden kann. Die Tiefe dieses Lochs wird exakt vermessen und angepasst, manchmal müssen noch Knochenbereiche geglättet oder verdichtet werden. Dann wird das Implantat eingebracht. Je nach Operationsart (offene oder geschlossene Einheilung) erfolgt ein entsprechender Verschluss der Wunde. Alle genannten Schritte sind in der Ziffer GOZ 9010 enthalten.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Bei einem chirurgischen Eingriff am Kiefer, der der Verankerung von einem oder mehreren Implantaten dient, kann es für den Zahnarzt zu zusätzlichem Aufwand kommen. Ist zum Beispiel die Präparation des Implantatbetts aufwändiger und muss der Knochen in diesem Bereich verdichtet (Knochenkondensation) oder geglättet werden, kann der Zahnarzt die dafür nötige Zeit über einen erhöhten Steigerungsfaktor kompensieren. Auch wenn Implantate mit besonders großen Durchmesser oder überdurchschnittlicher Länge verwendet werden, ist der Eingriff aufwändiger. Anatomische Besonderheiten können ebenfalls dazu führen, dass ein höherer Steigerungsfaktor berechnet wird. So kann die Knochensubstanz besonders hart und kompakt sein oder vorhandener Zahnersatz oder Nachbarstrukturen können den Zugang erschweren.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Der Zahnarzt berechnet die Position 9010 für das chirurgische Einsetzen des Implantats. Zusätzlich sind oft weitere Vorbereitungen und operationsbegleitende Techniken und Maßnahmen nötig, die gesondert abgerechnet werden können. Positionen, die häufig zusammen mit GOZ 9010 abgerechnet werden, sind unter anderem:

  • GOZ 9003 (Positionierungsschablone)
  • GOZ 9005 (Navigationsschablone)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • GOZ 0800 (Oberflächenanästhesie)
  • GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
  • GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
  • GOZ 9110 (Interner Sinuslift)
  • GOZ 9120 (Externer Sinuslift)
  • GOZ 9130 (Bone Splitting)
  • GOZ 9090 (Knochengewinnung)
  • GOZ 9100 (Knochenaufbau Alveolarfortsatz)
  • GOZ 9140 (Entnahme von Knochen außerhalb des Aufbaugebietes)
  • GOZ 3100 (Plastische Deckung)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung)

Analoge BEMA-Position

Es ist keine mit GOZ 9010 vergleichbare Position aus dem BEMA-Katalog bei uns verzeichnet.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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